Teilnahmebedingungen

Mitgliederaktion der Fanabteilung

1. Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist der
BTSV Eintracht von 1895 e. V.
Hamburger Straße 210, 38112 Braunschweig
E-Mail: btsv@eintracht.com

Die Aktion wird durch die Fanabteilung des BTSV Eintracht von 1895 e. V. durchgeführt.

 

2. Aktionszeitraum

Die Aktion gilt für neue Mitgliedschaften, die am 01.08.2026 über das eigens für die Aktion bereitgestellte Online-Formular – am Stand der Fanabteilung beim Südkurvensommerfest – abgeschlossen werden.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrags.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Aktionszeitraum erfolgreich eine neue Mitgliedschaft im BTSV Eintracht von 1895 e. V. in der Abteilung Fanabteilung abschließen.

Die Aktion gilt ausschließlich für folgende Mitgliedschaftsart:

  • passive Mitgliedschaft – Abteilung Fanabteilung


4. Aktionsvorteil

Allen Neumitgliedern, die die Voraussetzungen dieser Aktion erfüllen, wird die Aufnahmegebühr von 18,95 € erlassen.

Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Aktionsvorteils ist ausgeschlossen.

5. Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr

Die Teilnahme an der Aktion hat keinen Einfluss auf die regulären Mitgliedsbeiträge.

Es gilt weiterhin:

  • der reguläre Mitgliedsbeitrag der gewählten Mitgliedschaft

Es gilt die jeweils aktuelle Beitragsordnung des BTSV Eintracht von 1895 e. V., abrufbar unter:
https://verein.eintracht.com/mitgliedschaft/information


6. Vorzeitige Beendigung oder Änderung

Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden oder anzupassen, sofern dies erforderlich ist und keine berechtigten Interessen der Teilnehmenden entgegenstehen.

7. Datenschutz

Die im Rahmen des Mitgliedsantrags erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung der Aktion sowie zur Begründung und Verwaltung der Mitgliedschaft verarbeitet. Es gelten die Datenschutzhinweise des BTSV Eintracht von 1895 e. V., die im Mitgliedsantrag zur Verfügung gestellt werden.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.

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